Paragraphen in 5 StR 366/16
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES StR 366/16 URTEIL vom 7. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer Brandstiftung ECLI:DE:BGH:2016:071216U5STR366.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 7. Dezember 2016, an der teilgenommen haben:
Richter Prof. Dr. Sander als Vorsitzender,
Richterin Dr. Schneider, Richter Dr. Berger, Richter Bellay, Richter Dr. Feilcke als beisitzende Richter,
Staatsanwältin als Gruppenleiterin als Vertreterin der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwalt S. Rechtsanwältin R.
,
als Verteidiger,
Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 9. März 2016 wird verworfen.
Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
- Von Rechts wegen Gründe:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die hiergegen mit der Sachrüge geführte, auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt vertreten wird, bleibt ohne Erfolg.
Die Beanstandungen der Revision gegen die Strafzumessung des Landgerichts zeigen keinen Rechtsfehler auf. Dies gilt insbesondere für den Umstand, dass die Strafkammer das planvolle Vorgehen des Angeklagten nicht strafschärfend bewertet hat. Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist zu ersehen, dass ihr das Tatbild nicht aus dem Blick geraten ist.
Sander Bellay Schneider Berger Feilcke
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