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XII ZA 1/23

BUNDESGERICHTSHOF XII ZA 1/23 BESCHLUSS vom 15. Februar 2023 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2023:150223BXIIZA1.23.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Februar 2023 durch die Richter Dr. Günter, Prof. Dr. Klinkhammer, Dr. Nedden-Boeger und Dr. Botur und die Richterin Dr. Pernice beschlossen: 1. Das Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen den Richter Guhling, Prof. Dr. Klinkhammer, Dr. Günter und Dr. Botur und die Richterin Dr. Krüger wird verworfen. 2. Der Antrag der Klägerin auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 ZPO).

Gründe (zu 1): 1 Über ein - wie im vorliegenden Fall - eindeutig unzulässiges oder rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch kann der Senat in der regulären Besetzung und unter Mitwirkung auch der abgelehnten Mitglieder entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).

Günter Klinkhammer Nedden-Boeger Botur Pernice Vorinstanzen: LG Hamburg, Entscheidung vom 26.10.2022 - 335 O 100/22 OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.01.2023 - 1 W 51/22 -

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