Paragraphen in 5 Ni 26/12 (EP)
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1 | 251 | ZPO |
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BUNDESPATENTGERICHT Ni 26/12 (EP)
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(Aktenzeichen)
BESCHLUSS In der Patentnichtigkeitssache …
BPatG 152 08.05 betreffend das europäische Patent 1 712 460 (DE 50 2004 009 104)
hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 18. Februar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Gutermuth, Richterin Martens und Richter Dipl.-Ing. Univ. Nees beschlossen:
Das Verfahren ruht (§ 251 ZPO).
Gründe I.
Die Parteien haben übereinstimmend wegen schwebender Vergleichsverhandlungen beantragt, das Ruhen des Verfahrens auszusprechen.
Gutermuth Martens Nees Pü
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