Paragraphen in 5 StR 195/21
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES StR 195/21 URTEIL vom 24. November 2021 in der Strafsache gegen wegen Totschlags ECLI:DE:BGH:2021:241121U5STR195.21.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 24. November 2021, an der teilgenommen haben:
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berger als Vorsitzender,
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof Köhler, Richterin am Bundesgerichtshof Resch, Richter am Bundesgerichtshof von Häfen, Staatsanwalt als Vertreter des Generalbundesanwalts, Rechtsanwalt als Verteidiger, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 27. Januar 2021 wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
- Von Rechts wegen - Gründe:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Hiergegen richtet sich die zuungunsten des Angeklagten eingelegte, wirksam auf den Strafausspruch beschränkte und auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision der Staatsanwaltschaft. Das – vom Generalbundesanwalt nicht vertretene – Rechtsmittel ist aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts offensichtlich unbegründet.
Berger Mosbacher Köhler Resch von Häfen Vorinstanz: Landgericht Dresden, 27.01.2021 - 1 Ks 732 Js 16558/20
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