Paragraphen in IV ZR 202/16
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Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat Geschäftsstelle Aktenzeichen IV ZR 202/16
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Durchwahl (07 21) 1 59 - 5126 oder 5509 Ihr Zeichen Karlsruhe, 30.05.2017 Schreibfehlerberichtigung In Sachen wird der Beschluss des Senats vom 08. Mai 2017 dahingehend berichtigt, dass das im Beschlusstenor genannte Entscheidungsdatum des Oberlandesgerichts Koblenz
27. Juli 2016 lauten muss und nicht wie irrtümlich angegeben
27. Juli 2017.
Heinekamp, Amtsinspektor ECLI:DE:BGH:2017:300517VIVZR202.16.0
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