Paragraphen in 10 AZR 416/15
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 313 | ZPO |
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 313 | ZPO |
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.12.2015, 10 AZR 416/15 Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. März 2015 - 7 Sa 736/14 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2014 - 19 Ca 8882/13 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung einer Abrechnung abgewiesen.
3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 19 % und die Beklagte zu 81 % zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
Linck W. Reinfelder Schlünder Großmann Klein
Urheber dieses Dokuments ist das Bundesarbeitsgericht. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 313 | ZPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 313 | ZPO |
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen