Paragraphen in IX ZR 308/14
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BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 308/14 BESCHLUSS vom 9. Januar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:090117BIXZR308.14.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Prof. Dr. Gehrlein, die Richterin Lohmann und die Richter Dr. Schoppmeyer und Meyberg am 9. Januar 2017 beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14 wird im zweiten Satz von Rn. 13 dahin geändert, dass es heißt, "weil er die eingezogenen Gelder nicht an den Inkassozedenten abgeführt hat".
Kayser Gehrlein Lohmann Schoppmeyer Meyberg Vorinstanzen: LG Erfurt, Entscheidung vom 29.11.2013 - 9 O 408/13 OLG Jena, Entscheidung vom 04.12.2014 - 1 U 981/13 -
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