Paragraphen in V ZR 179/11
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BUNDESGERICHTSHOF V ZR 179/11 BESCHLUSS vom
14. Dezember 2012 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Dezember 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und die Richterinnen Dr. Brückner und Weinland beschlossen:
Der Wert des Streitgegenstands wird für das Revisionsverfahren unter Abänderung des Beschlusses vom 16. November 2012 auf 785.985,90 € festgesetzt.
Gründe:
Die bei dem Amtsgericht Köln hinterlegte Abrechnungssumme aus den Lebensversicherungen, um deren Freigabe die Parteien streiten, beträgt nach der Hinterlegungsmittelung des Amtsgerichts vom 22. Januar 2008 (81 HL 1066/07) 785.985,90 € und nicht, wie in der mündlichen Verhandlung irrtümlich angenommen, 758.985,90 €.
Stresemann Brückner Lemke Schmidt-Räntsch Weinland Vorinstanzen: LG Dortmund, Entscheidung vom 14.05.2010 - 3 O 445/08 OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2011 - I-22 U 102/10 -
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