Paragraphen in 5 StR 338/19
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 73 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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1 | 73 | StGB |
1 | 349 | StPO |
BUNDESGERICHTSHOF StR 338/19 BESCHLUSS vom 11. September 2019 in der Strafsache gegen
1.
2.
wegen Diebstahls mit Waffen ECLI:DE:BGH:2019:110919B5STR338.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 11. September 2019 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 20. November 2018 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Soweit sich aus der Formulierung UA S. 14 ergeben könnte (siehe aber auch UA S. 49), dass der Einziehungsentscheidung gemäß § 73 Abs. 1 StGB (auch)
bezüglich der in der Wohnung des Angeklagten J.
sichergestellten
12.850 Euro deren Rückgabe an die Geschädigte entgegensteht (§ 73e Abs. 1 StGB), würde diese Anordnung ins Leere gehen.
Mutzbauer Schneider Berger Mosbacher Hoch
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 73 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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1 | 73 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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