Paragraphen in I ZR 9/15
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I ZR 9/15 Schreibfehlerberichtigung Das Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15 - wird dahin berichtigt, dass der Text des zweiten Absatzes von Ziffer B II 3 b bb (2) „Ein Vorabentscheidungsersuchen … Vrijheidsfonds/Vandersteen u.a.).“ hier entfällt und nach Ziffer B II 4 als Ziffer B II 5 eingestellt wird „5. Ein Vorabentscheidungsersuchen … Vrijheidsfonds/Vandersteen u.a.).“. Karlsruhe, den 9. November 2016 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des I. Zivilsenats Führinger, Justizangestellte ECLI:DE:BGH:2016:091116VIZR9.15.0
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