Paragraphen in VI ZR 77/11
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BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 77/11 BESCHLUSS vom 11. September 2012 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. September 2012 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Wellner, Pauge, Stöhr und die Richterin von Pentz beschlossen:
Das Urteil vom 19. Juni 2012 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3 Zeile 5 Der Kläger leidet als Folge der PVL an einer spastischen Tetraparese …, statt: Der Kläger leidet als Folge der PVL an einer plastischen Tetraparese … heißen muss.
Galke Stöhr Wellner von Pentz Pauge
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