Paragraphen in XII ZR 140/12
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BUNDESGERICHTSHOF XII ZR 140/12 BESCHLUSS vom 25. November 2014 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. November 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Schilling, Dr. Günter, Dr. Nedden-Boeger und Dr. Botur beschlossen:
Die Entscheidungsgründe zu Ziffer II 2. des Senatsurteils vom 17. September 2014 (Rn. 22 des Urteilsumdrucks) werden wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass es anstelle "Rechtsbeschwerde" richtig heißen muss: "Revision".
Dose Nedden-Boeger Schilling Botur Günter Vorinstanzen: LG Mainz, Entscheidung vom 25.04.2012 - 9 O 225/11 OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.11.2012 - 6 U 552/12 -
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