Paragraphen in VI ZR 391/14
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BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 391/14 BESCHLUSS vom 21. Oktober 2015 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Oktober 2015 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Wellner und Stöhr und die Richterinnen von Pentz und Dr. Oehler beschlossen:
Der Beschluss vom 15. September 2015 wird dahingehend berichtigt, dass es in Absatz 1 der Entscheidungsformel "das Urteil" statt " der Beschluss" heißen muss.
Galke von Pentz Wellner Oehler Stöhr
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