Paragraphen in IX ZB 50/12
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BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 50/12 BESCHLUSS vom 6. August 2013 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape und Grupp sowie die Richterin Möhring am 6. August 2013 beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2013 ist auf Seite 2 wegen eines Schreibfehlers wie folgt zu berichtigen:
Es muss richtig heißen
… am 20. Juni 2013 beschlossen anstatt … am 20. Juni 2012 beschlossen.
Vill Lohmann Pape Grupp Möhring
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