Paragraphen in IX ZB 209/10
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Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat -GeschäftsstelleIX ZB 209/10 Schreibfehlerberichtigung In dem Beschluss vom 21. März 2013 muss bei den Vorinstanzdaten auf der Seite 12 des Beschlusses das Entscheidungsdatum beim Amtsgericht BerlinKöpenick nicht 22.09.2009 lauten sondern richtigerweise 22.6.2009.
Karlsruhe, den 12. April 2013 Kluckow, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Vorinstanzen: AG Berlin-Köpenick, Entscheidung vom 22.06.2009 - 34 IK 153/06 LG Berlin, Entscheidung vom 17.09.2010 - 85 T 27/10 -
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