Paragraphen in VI ZR 618/15
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BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 618/15 BESCHLUSS vom 23. Januar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:230117BVIZR618.15.0 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Januar 2017 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Wellner, die Richterinnen von Pentz, Dr. Oehler und Dr. Roloff beschlossen:
Das Rubrum des Senatsurteils vom 18. Oktober 2016 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seiten des Klägers heißt: - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Prof. Dr. Vorwerk,
Rechtsanwalt Dr. Koch - Galke Oehler Wellner von Pentz Roloff
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