Paragraphen in 1 StR 216/14
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 168 | AO |
1 | 168 | StPO |
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1 | 168 | AO |
1 | 168 | StPO |
Schreibfehlerberichtigung StR 216/14 In der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung wird der Beschluss des 1. Strafsenats vom 29. Januar 2015 wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es in den Gründen unter III. am Ende des zweiten Absatzes (S. 6 Rn. 12) statt:
richtig: heißen muss.
„§ 168 StPO“ § 168 AO Karlsruhe, den 24. März 2015 Geschäftsstelle des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs Justizangestellte
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 168 | AO |
1 | 168 | StPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 168 | AO |
1 | 168 | StPO |
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