Paragraphen in 1 BvR 1892/11
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2 | 93 | BVerfGG |
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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1892/11 vom 7.1.2013, Absatz-Nr. 1, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130107_1bvr189211.html Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1892/11 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. N…,
gegen a)
den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2011 - BVerwG 9 BN 4.10 -,
b)
das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -,
c)
die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde W… vom 25. Juni 2009 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Gaier,
Schluckebier,
Paulus gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 7. Januar 2013 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Gaier Schluckebier Paulus
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