Paragraphen in V ZR 12/14
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1 | 319 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF V ZR 12/14 BESCHLUSS vom 10. Juni 2015 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Juni 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Czub und Dr. Roth und die Richterinnen Dr. Brückner und Weinland beschlossen:
Das Urteil des Senats vom 17. April 2015 wird wegen eines offenkundigen Schreibversehens gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass in Rn. 20 (letzter Satz) und in Rn. 26 (erster Satz) des Urteils jeweils das Wort „Geschäftsordnung“ durch das Wort „Gemeinschaftsordnung“ ersetzt wird.
Stresemann Brückner Czub Weinland Roth
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