• Suche
  • Impressum

caselaw.de²

  • caselaw.de²

  • Suche
  • Impressum

  • Suche
  • Filter
  • Ergebnis
  • Entscheidung
Entscheidung
Paragraphen
Original
Teilen

5 ARs 18/22

BUNDESGERICHTSHOF ARs 18/22 5 AR (VS) 15/22 BESCHLUSS vom 21. Juni 2022 in der Justizverwaltungssache betreffend wegen Verpflichtung der Generalstaatsanwaltschaft zur Mitteilung von Aktenzeichen und Annahme von Anrufen hier: Rechtsbeschwerde des Antragstellers ECLI:DE:BGH:2022:210622B5ARS18.22.0

-2Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juni 2022 beschlossen:

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 29. April 2022 wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen.

Gründe:

Der mit der als Rechtsbeschwerde auszulegenden „Beschwerde“ vom 8. Mai 2022 angegriffene Beschluss (Az.: 1 VAs 11/22) ist nicht anfechtbar, weil das Oberlandesgericht darin die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 – 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 – 5 ARs 20/21).

Cirener Köhler Resch von Häfen Werner Vorinstanz: Saarländisches Oberlandesgericht, 29.04.2022 – 1 VAs 11/22

Wir stellen das Dokument etwas schmaler dar, um die Lesbarkeit zu erhöhen.

Bitte nutzen Sie nur das Original für den Druck des Dokuments.

Werbung

Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.

▲ Anfang

Paragraphen in 5 ARs 18/22

Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit Paragraph

Die aufgeführten Paragraphen wurden durch eine ausgeklügelte Software ermittelt.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dabei auch falsche Kombinationen aus Paragraph und Gesetz ermittelt werden können.

Sollte ein Gesetz in Gänze übersehen worden sein, dann teilen Sie uns diesen Umstand bitte mit.

Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit Paragraph

Original von 5 ARs 18/22

Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.

Öffnen

Bitte nutzen Sie möglichst das Original für den Druck des Dokuments.

Teilen von 5 ARs 18/22

Wenn Sie in einer E-Mail auf diese Entscheidung hinweisen möchten, dann können Sie diese komfortabel erstellen lassen, wenn Ihr Mail-Programm diese Option unterstützt. Alternativ können Sie den nachfolgenden Link in Ihre E-Mails und Webseiten einbauen:

Bitte nutzen Sie den Link in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google+.

Das ist ein wirksames Mittel um mehr Menschen auf unsere Dienste aufmerksam zu machen.

Eine Dienstleistung von caselaw.de | Diese Datensammlung unterliegt der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 DE | Impressum