Paragraphen in I ZR 166/23
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1 | 148 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF I ZR 166/23 BESCHLUSS vom 2. Mai 2024 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2024:020524BIZR166.23.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Mai 2024 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Dr. Löffler, die Richterin Dr. Schwonke, die Richter Feddersen und Odörfer beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem anhängigen Verfahren C-440/23 ausgesetzt.
Koch Löffler Schwonke Feddersen Odörfer Vorinstanzen: LG Ansbach, Entscheidung vom 24.01.2023 - 3 O 784/22 OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.11.2023 - 14 U 352/23 -
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