Paragraphen in I ZR 186/17
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1 | 148 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF I ZR 186/17 BESCHLUSS vom 11. April 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:110419BIZR186.17.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. April 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Richter Prof. Dr. Schaffert, Prof. Dr. Kirchhoff, Dr. Löffler und die Richterin Dr. Schwonke beschlossen:
Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-40/17 über das Vorabentscheidungsersuchen des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2017 ausgesetzt, weil die dort zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage 1 auch im vorliegenden Streitfall entscheidungserheblich ist.
Koch Löffler Schaffert Kirchhoff Schwonke Vorinstanzen: LG Berlin, Entscheidung vom 28.10.2014 - 16 O 60/13 KG Berlin, Entscheidung vom 22.09.2017 - 5 U 155/14 -
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