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30 W (pat) 92/11

BUNDESPATENTGERICHT W (pat) 92/11

_______________________

(Aktenzeichen)

BESCHLUSS In der Beschwerdesache …

BPatG 152 08.05 betreffend die IR-Marke 812 592 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 11. Oktober 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richterin Winter und des Richters am Amtsgericht Backes beschlossen:

Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 9 IR des Deutschen Patent- und Markenamts vom 25. April 2008 und vom 4. Juli 2011 sind wirkungslos.

Gründe:

Mit Beschluss vom 25. April 2008 hat die Markenstelle für Klasse 9 IR des Deutschen Patent- und Markenamts eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG i. V. m. §§ 107, 114, 26, 43 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 43 Abs. 2 Satz 2 MarkenG der angegriffenen IR-Marke 812 592 mit der Widerspruchsmarke IR 379 625 verneint und den Widerspruch zurückgewiesen. Auf die Erinnerung der Widersprechenden hat die Markenstelle ihren Erstbeschluss aufgehoben, die Verwechslungsgefahr der angegriffenen IR-Marke 812 592 mit der Widerspruchsmarke IR 379 625 gemäß §§ 119, 124, 114, 43 Abs. 2 S. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG i. V. m. Art. 5 PMMA, Art. 6 quinquies B PVÜ festgestellt und der angegriffenen IR-Marke den Schutz in der Bundesrepublik Deutschland verweigert.

Gegen diese Entscheidung hat die Markeninhaberin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt.

Im Laufe des Beschwerdeverfahrens hat die Widersprechende den Widerspruch aus der IR-Marke 379 625 zurückgenommen.

Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO ist daher auszusprechen, dass die angefochtenen Beschlüsse wirkungslos sind (vgl. BGH Mitt. 1998, 264 „Puma“). Dieser Ausspruch erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts wegen (vgl. dazu auch Baumbach/Lauterbach, ZPO, 70. Aufl., § 269 Rd. 46; BPatGE 43, 96, 97).

Für eine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 71 Abs. 1 und 4 MarkenG) besteht kein Anlass.

Hacker Winter Backes Cl

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