Paragraphen in 3 AZR 370/13
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1 | 313 | ZPO |
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BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.1.2015, 3 AZR 370/13 Parallelentscheidung zu führender Sache - 3 AZR 897/12 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. November 2012 - 6 Sa 1511/12 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 2012 - 6 Ca 1490/12 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 313a Abs. 1 ZPO)_.
Zwanziger Schlewing Ahrendt Xaver Aschenbrenner H. Frehse
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1 | 313 | ZPO |
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