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XI ZR 215/21

BUNDESGERICHTSHOF XI ZR 215/21 BESCHLUSS vom 15. März 2022 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2022:150322BXIZR215.21.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. März 2022 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richterinnen Dr. Menges und Dr. Derstadt, den Richter Dr. Schild von Spannenberg sowie die Richterin Ettl beschlossen:

Die Verfahrensverbindung in Nummer I des Senatsbeschlusses vom

31. Januar 2022 (XI ZR 113/21, WM 2022, 420) wird aufgehoben, soweit sie das Verfahren G.

gegen O. Bank Niederlassung Deutschland betrifft (§ 150 Satz 1 ZPO). Dieses Verfahren läuft wieder unter dem Aktenzeichen XI ZR 215/21.

Die Kläger werden, nachdem sie die Revision gegen den Beschluss des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Darmstadt vom 9. März 2021 zurückgenommen haben, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihnen auferlegt (§§ 565 Satz 1, 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: bis 25.000 €

Ellenberger Schild von Spannenberg Menges Derstadt Ettl Vorinstanzen: LG Darmstadt, Entscheidung vom 21.02.2020 - 1 O 343/18 OLG Frankfurt in Darmstadt, Entscheidung vom 09.03.2021 - 24 U 127/20 -

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