Paragraphen in KZR 59/16
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BUNDESGERICHTSHOF KZR 59/16 BESCHLUSS vom 8. November 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:081117BKZR59.16.0 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. November 2017 durch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg, den Vorsitzenden Richter Dr. Raum und die Richter Dr. Bacher, Sunder und Dr. Deichfuß beschlossen:
Der Streitwert für die Revision wird in Abänderung der Festsetzung im Beschluss vom 17. Oktober 2017 auf 25.000 € festgesetzt.
Gründe:
Die Streitwertfestsetzung war von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 1 GKG abzuändern. Der Streitwert war wegen eines Schreibversehens auf 250.000 € statt richtigerweise 25.000 € festgesetzt worden.
Limperg Sunder Raum Deichfuß Bacher Vorinstanzen: LG Hannover, Entscheidung vom 25.08.2015 - 18 O 91/15 OLG Celle, Entscheidung vom 07.04.2016 - 13 U 124/15 (Kart) -
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