Paragraphen in II ZR 73/11
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BUNDESGERICHTSHOF II ZR 73/11 BESCHLUSS vom 25. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterin Dr. Reichart sowie die Richter Dr. Drescher und Born beschlossen:
In dem Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2013, Seite 13, Rn. 21, letzter Satz muss es richtig heißen:
„Vielmehr weist die Buchung der Ausschüttung im Haben des Darlehenskontos gerade eine Forderung des Kommanditisten gegen die Gesellschaft aus.“
Bergmann Drescher Strohn Born Reichart Vorinstanzen: LG Dortmund, Entscheidung vom 22.07.2010 - 18 O 162/09 OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2011 - I-8 U 132/10 -
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