Paragraphen in 5 StR 115/21
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BUNDESGERICHTSHOF StR 115/21 BESCHLUSS vom 9. Dezember 2021 in der Strafsache gegen
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2.
wegen Landfriedensbruchs u.a.
ECLI:DE:BGH:2021:091221B5STR115.21.0 Die Vorsitzende des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs hat am 9. Dezember 2021 beschlossen:
Herrn Si. , Vater des Angeklagten S. , wird die Anwesenheit in der Hauptverhandlung gestattet.
Gründe: 1 Herr Si. ist der Vater des zur Tatzeit jugendlichen, heute aber erwachsenen Angeklagten S. ; seine Zulassung entspricht dem pflichtgemäßen Ermessen.
Cirener Vorinstanz: Landgericht Hamburg, 10.07.2020 - 617 KLs 35/18 jug. 7120 Js 188/18
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