Paragraphen in 5 StR 326/18
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BUNDESGERICHTSHOF StR 326/18 BESCHLUSS vom 28. August 2018 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. August 2018 beschlossen:
Es wird festgestellt, dass der Angeklagte seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Februar 2018 wirksam zurückgenommen hat. Es hat daher mit dem Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Lübeck vom 17. Mai 2018 sein Bewenden.
Mutzbauer Sander Schneider Berger Mosbacher ECLI:DE:BGH:2018:280818B5STR326.18.0
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