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10 AZR 49/14

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 12.2.2015, 10 AZR 49/14 Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 50/14 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Dezember 2013 - 5 Sa 705/13 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

W. Reinfelder Klose Brune R. Bicknase R. Baschnagel

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