Paragraphen in XI ZR 20/13
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XI ZR 20/13 ANERKENNTNISURTEIL in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Dezember 2013 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Ellenberger, Dr. Grüneberg und Pamp sowie die Richterin Dr. Menges für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 2012 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 27. September 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt die Beklagte. Der Streitwert des Revisionsverfahrens beträgt bis zu 35.000 €.
Von Rechts wegen Wiechers Ellenberger Grüneberg Pamp Menges Vorinstanzen: LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 27.09.2011 - 3 O 223/10 OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.2012 - I-17 U 139/11 -
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