Paragraphen in VI ZR 338/12
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph |
---|
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph |
---|
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 338/12 ANERKENNTNISURTEIL in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Februar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Pauge und Stöhr und die Richterin von Pentz ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. Juni 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Urteil des Landgerichts Limburg vom 30. Juli 2010 auf die Berufung der Beklagten abgeändert und der Feststellungsantrag abgewiesen worden ist.
Die Berufung der Beklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird auch insoweit zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagten zu 40 % und die Klägerin zu 60 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Beklagten zu 44 % und die Klägerin zu 56 %. Die Kosten der Revisionsinstanz tragen die Beklagten.
Beschluss: Der Streitwert wird auf 10.000 € festgesetzt.
Galke Stöhr Zoll Pauge von Pentz
Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph |
---|
Häufigkeit | Paragraph |
---|
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen