Paragraphen in 5 StR 465/15
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BUNDESGERICHTSHOF StR 465/15 1.
BESCHLUSS vom 16. Februar 2016 in der Strafsache gegen
2.
wegen versuchten Totschlags u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2016 beschlossen:
Das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom heutigen Tage wird wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor anstelle „an eine andere Schwurgerichtskammer (…)“ richtig lauten muss: „an eine andere Jugendkammer als Schwurgericht“.
Schneider König Berger Bellay Feilcke ECLI:DE:BGH:2016:160216B5STR465.15.0
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