Paragraphen in V ZB 44/15
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Bundesgerichtshof V. Zivilsenat Geschäftsstelle Aktenzeichen V ZB 44/15
(bei Antwort bitte angeben)
Karlsruhe,
Schreibefehlerberichtigung In der Freiheitsentziehungssache wird der Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2015 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der letzte Satz der Randnummer 7 richtig lautet:
Sie wäre eine vorsorgliche Androhung für den Fall einer künftigen Einreise, die aber nicht vorgesehen und somit unzulässig ist (BVerwGE, 124, 166,170 f.).
Weschenfelder, Justizhauptsekretärin Vorinstanzen: AG Borken, Entscheidung vom 09.01.2015 - 42 XIV (B) 2/15 LG Münster, Entscheidung vom 06.02.2015 - 5 T 44/15 - Hausanschrift: Herrenstr. 45a 76133 Karlsruhe Internet- und E-Mail-Adresse: poststelle@bgh.bund.de www.Bundesgerichtshof.de Telefon (Zentrale): (07 21) 1 59 - 0 Telefax: (07 21) 1 59 – 25 12
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