Paragraphen in VIII ZR 164/22
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1 | 119 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 164/22 BESCHLUSS vom 9. August 2023 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2023:090823BVIIIZR164.22.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. August 2023 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bünger, den Richter Kosziol, die Richterinnen Wiegand und Dr. Matussek sowie den Richter Messing beschlossen:
Der Klägerin wird - unter Zurückweisung ihres weitergehenden Prozesskostenhilfeantrags - für die Rechtsverteidigung in der Revisionsinstanz (§ 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO) Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Nassall beigeordnet.
Dr. Bünger Dr. Matussek Kosziol Messing Wiegand Vorinstanzen: AG Lichtenberg, Entscheidung vom 06.09.2021 - 13 C 28/21 LG Berlin, Entscheidung vom 20.06.2022 - 66 S 232/21 -
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