Paragraphen in VI ZR 345/13
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BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 345/13 BESCHLUSS vom 4. September 2014 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. September 2014 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Wellner, Pauge, Stöhr und die Richterin Dr. Oehler beschlossen:
Das Urteil vom 1. Juli 2014 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 4 Rn. 5: "Das Berufungsgericht hält den Angriffen der Revision nicht stand" und auf Seite 5 Rn. 6: Fundstelle OLG Dresden "statt aaO "richtig" K&R 2012, 626, 628" heißen muss.
Galke Wellner Pauge Stöhr Oehler
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