Paragraphen in XI ZR 452/11
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BUNDESGERICHTSHOF XI ZR 452/11 BESCHLUSS vom 28. August 2012 in dem Rechtsstreit OLG Dresden - Az. 8 U 562/11 vom 29.09.2011; LG Leipzig - Az. 8 O 2799/10 vom 11.02.2011; Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. August 2012 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Pamp und die Richterin Dr. Menges beschlossen:
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am
29. September 2011 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).
Streitwert: 2.500 €
Wiechers Pamp Ellenberger Menges Maihold
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