Paragraphen in 1 BvR 1766/12
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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1766/12 vom 26.11.2012, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20121126_1bvr176612.html Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1766/12 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau P…,
- Bevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Ingo-Jens Tegebauer LL.M.,
Fleischstraße 14, 54290 Trier - gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Juli 2012 - 20 UF 770/08 - hier:
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Gaier,
Paulus und die Richterin Britz am 26. November 2012 einstimmig beschlossen:
Die einstweilige Anordnung vom 29. August 2012, wird erneut bis zum 31. Januar 2013, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Gaier Paulus Britz
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