Paragraphen in 1 BvR 2492/08
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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 2492/08 vom 1.8.2012, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120801_1bvr249208.html Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2492/08 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
1. des D…
und weiterer 11 Beschwerdeführer,
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wächtler und Kollegen,
Rottmannstraße 11 a, 80333 München - gegen das Bayerische Versammlungsgesetz in den Fassungen vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 421) und vom 22. April 2010 (GVBl S. 190)
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsident Kirchhof,
Gaier,
Eichberger,
Schluckebier,
Masing,
Paulus,
Baer,
Britz am 1. August 2012 beschlossen:
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf 20.000 € (in Worten: zwanzigtausend Euro) festgesetzt.
Kirchhof Gaier Eichberger Schluckebier Masing Paulus Baer Britz
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