Paragraphen in 5 StR 489/13
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1 | 349 | StPO |
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1 | 349 | StPO |
BUNDESGERICHTSHOF StR 489/13 BESCHLUSS vom 28. November 2013 in der Strafsache gegen wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. November 2013 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 2. Juli 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Klarstellung als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 15 Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes verurteilt ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Basdorf König Sander Bellay Schneider
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1 | 349 | StPO |
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