Paragraphen in I ZR 3/16
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BUNDESGERICHTSHOF I ZR 3/16 BESCHLUSS vom 29. März 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:290318BIZR3.16.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. März 2018 durch die Richter Prof. Dr. Schaffert, Prof. Dr. Kirchhoff, Dr. Löffler, Feddersen und die Richterin Dr. Schmaltz beschlossen:
1. Das ausgesetzte Verfahren wird wieder aufgenommen.
2. Das Vorabentscheidungsersuchen wird im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Dezember 2017 in der Rechtssache C-434/15 zurückgenommen.
Schaffert Feddersen Kirchhoff Schmaltz Löffler Vorinstanzen: LG Berlin, Entscheidung vom 09.02.2015 - 101 O 125/14 KG Berlin, Entscheidung vom 11.12.2015 - 5 U 31/15 -
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