Paragraphen in II ZR 56/10
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BUNDESGERICHTSHOF II ZR 56/10 BESCHLUSS vom 21. September 2012 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. September 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterin Dr. Reichart sowie die Richter Dr. Drescher und Born beschlossen:
Das Urteil des Senats vom 6. März 2012 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es in Rn. 44, Zeile 2 und in Rn. 47, Zeile 2 anstatt "… März 2005 …" richtig "… März 2006 …" heißen muss.
Bergmann Drescher Strohn Born Reichart Vorinstanzen: LG Traunstein, Entscheidung vom 20.03.2009 - 1 HKO 1743/07 OLG München, Entscheidung vom 11.03.2010 - 23 U 2814/09 -
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