Paragraphen in I ZR 45/11
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1 | 319 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF I ZR 45/11 BESCHLUSS vom 21. November 2012 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2012 durch die Richter Prof. Dr. Büscher, Pokrant, Prof. Dr. Schaffert, Dr. Kirchhoff und Dr. Löffler beschlossen:
Das Urteil vom 31. Mai 2012 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt: In Rn. 15 sechste Zeile muss es heißen „Beklagten“ statt „Klägers“.
Büscher Kirchhoff Pokrant Schaffert Löffler Vorinstanzen:
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22.07.2010 - 17 O 136/10 OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.02.2011 - 2 U 104/10 -
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