Paragraphen in 4 AZR 866/11
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 313 | ZPO |
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 313 | ZPO |
BUNDESARBEITSGERICHT Entscheidung vom 23.10.2013, 4 AZR 866/11 Anerkenntnisurteil - ohne Tatbestand und ohne Entscheidungsgründe Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juni 2011 - 9 Sa 1540/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen _(§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO)_. Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
Creutzfeldt Winter Treber Pust Steding
Urheber dieses Dokuments ist das Bundesarbeitsgericht. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 313 | ZPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 313 | ZPO |
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen