Paragraphen in VI ZB 9/21
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BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 9 + 10/21 BESCHLUSS vom 24. März 2021 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2021:240321BVIZB9.21.0 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. März 2021 durch den Richter Offenloch als Vorsitzenden, die Richterin Müller, den Richter Dr. Allgayer, die Richter Dr. Linder und den Richter Dr. Herr beschlossen:
Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers vom 6. März 2021 gegen den Vorsitzenden Richter Seiters, die Richterinnen von Pentz und Dr. Oehler sowie die Richter Dr. Klein und Böhm wird zurückgewiesen.
Gründe: I.
Mit Beschlüssen vom 23. Februar 2021 hat der VI. Zivilsenat durch den Vorsitzenden Richter Seiters, die Richterinnen von Pentz und Dr. Oehler sowie die Richter Dr. Klein und Böhm Anträge des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Rechtsbeschwerden abgelehnt. Mit Schriftsatz vom 6. März 2021 hat der Antragsteller gegen die Beschlüsse Anhörungsrüge eingelegt und zugleich die Richter, die an den Beschlüssen mitgewirkt haben, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Er meint, es müsse von einer unzureichenden juristischen Qualifikation der Richter ausgegangen werden, weil sie Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention "ostentativ missachtet" hätten.
II.
Das Ablehnungsgesuch ist jedenfalls unbegründet. Weder eine vom Antragsteller den abgelehnten Richterinnen und Richtern unterstellte unzureichende juristische Qualifikation noch deren vom Antragsteller als falsch erachteten Rechtsansichten kommen als Ablehnungsgrund im Sinne von § 42 Abs. 2 ZPO in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021 - VI ZB 66/20, VI ZB 67/20).
Der Einholung dienstlicher Äußerungen der abgelehnten Richter gemäß § 44 Abs. 3 ZPO bedurfte es nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021 - VI ZB 66/20, VI ZB 67/20).
Offenloch Müller Allgayer Linder Herr Vorinstanzen: LG München I, Entscheidung vom 30.11.2020 - 13 T 13992/20 OLG München, Entscheidung vom 21.01.2020 - 18 W 1747/20 Pre OLG München, Entscheidung vom 07.01.2020 - 18 W 1747/20 Pre -
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