Paragraphen in VI ZR 538/16
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph |
---|
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph |
---|
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 538/16 ANERKENNTNISURTEIL in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:060217UVIZR538.16.0 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Februar 2017 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Wellner, die Richterinnen von Pentz und Dr. Oehler und den Richter Dr. Klein für Recht erkannt:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aurich vom 4. November 2016 teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Emden vom 23. Juni 2016 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einer außergerichtlichen Gebührenforderung der Rechtsanwälte B.
& B. - in E. in Höhe von 315,59 € freizustellen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen Galke Wellner von Pentz Oehler Klein Vorinstanzen: AG Emden, Entscheidung vom 23.06.2016 - 5 C 105/16 LG Aurich, Entscheidung vom 04.11.2016 - 1 S 139/16 -
Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph |
---|
Häufigkeit | Paragraph |
---|
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen