Paragraphen in 4 StR 445/15
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 5 | JGG |
1 | 74 | JGG |
1 | 109 | JGG |
1 | 349 | StPO |
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 5 | JGG |
1 | 74 | JGG |
1 | 109 | JGG |
1 | 349 | StPO |
BUNDESGERICHTSHOF StR 445/15 BESCHLUSS vom 16. Dezember 2015 in der Strafsache gegen wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls u.a.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 16. Dezember 2015 einstimmig beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 3. Juli 2015 wird - entsprechend der Antragsschrift des Generalbundesanwalts - mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in Ungarn erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Strafe angerechnet wird. Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).
Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer die Kosten des Revisionsverfahrens aufzuerlegen (§§ 74, 109 Abs. 2 JGG); jedoch hat er seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen.
ECLI:DE:BGH:2015:161215B4STR445.15.0 Ergänzend bemerkt der Senat:
Unter den im vorliegenden Fall gegebenen, besonderen Umständen begegnet es keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht die Voraussetzungen von § 5 Abs. 3 JGG nicht ausdrücklich erörtert hat.
Sost-Scheible Bender Cierniak Quentin Franke
Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 5 | JGG |
1 | 74 | JGG |
1 | 109 | JGG |
1 | 349 | StPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 5 | JGG |
1 | 74 | JGG |
1 | 109 | JGG |
1 | 349 | StPO |
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen