Paragraphen in NotZ (Brfg) 2/17
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Bundesgerichtshof Senat für Notarsachen - Geschäftsstelle - NotZ(Brfg) 2/17 Schreibfehlerberichtigung Der Leitsatz des Beschlusses des Notarsenats vom 13. November 2017 wird dahingehend berichtigt, dass es entsprechend der Urschrift unter b) statt "... mit jeweils 35 % die Dauer ..." heißen muss: "... mit jeweils 35 %, die Dauer ..." Karlsruhe, den 16. Januar 2018 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ECLI:DE:BGH:2018:160118VNOTZ.BRFG.2.17.0
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