• Suche
  • Impressum

caselaw.de²

  • caselaw.de²

  • Suche
  • Impressum

  • Suche
  • Filter
  • Ergebnis
  • Entscheidung
Entscheidung
Paragraphen
Original
Teilen

5 ARs 23/23

BUNDESGERICHTSHOF ARs 23/23 5 AR (VS) 16/23 BESCHLUSS vom 19. Juli 2023 in der Justizverwaltungssache betreffend wegen Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Justizbehörden hier: Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ECLI:DE:BGH:2023:190723B5ARS23.23.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juli 2023 gemäß § 29 EGGVG beschlossen:

Der Antrag der Antragstellerin auf Zulassung der Rechtsbeschwerde vom 16. Mai 2023 wird zurückgewiesen.

Gründe:

1. Die Antragstellerin begehrt die Erhebung der öffentlichen Klage. Den in diesem Zusammenhang gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 5. März 2023 hat das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 24. April 2023 als unzulässig verworfen und darauf hingewiesen, dass es weitere Eingaben der Antragstellerin in der betreffenden Sache, die keine neuen Gesichtspunkte enthielten, als Gegenvorstellung behandeln und nicht bescheiden werde. Die Antragstellerin hat mit Schreiben vom 16. Mai 2023 an den Bundesgerichtshof beantragt, hiergegen die Rechtsbeschwerde zuzulassen.

2. Der Antrag war zurückzuweisen, da er nicht statthaft ist. Ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG allein nach § 29 Abs. 1 EGGVG eröffnet. Danach ist gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn sie das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss ausdrücklich zugelassen hat (vgl. BGH,

Beschlüsse vom 21. Januar 2021 – 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 – 5 ARs 20/21). Dies ist nicht der Fall. Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 – 5 ARs 55/22).

Cirener Gericke Mosbacher Köhler Resch Vorinstanz: Oberlandesgericht Celle, 24. April 2023 - 2 VAs 3/23

Wir stellen das Dokument etwas schmaler dar, um die Lesbarkeit zu erhöhen.

Bitte nutzen Sie nur das Original für den Druck des Dokuments.

Werbung

Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.

▲ Anfang

Paragraphen in 5 ARs 23/23

Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit Paragraph
2 29 EGGVG
1 23 EGGVG

Die aufgeführten Paragraphen wurden durch eine ausgeklügelte Software ermittelt.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dabei auch falsche Kombinationen aus Paragraph und Gesetz ermittelt werden können.

Sollte ein Gesetz in Gänze übersehen worden sein, dann teilen Sie uns diesen Umstand bitte mit.

Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit Paragraph
1 23 EGGVG
2 29 EGGVG

Original von 5 ARs 23/23

Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.

Öffnen

Bitte nutzen Sie möglichst das Original für den Druck des Dokuments.

Teilen von 5 ARs 23/23

Wenn Sie in einer E-Mail auf diese Entscheidung hinweisen möchten, dann können Sie diese komfortabel erstellen lassen, wenn Ihr Mail-Programm diese Option unterstützt. Alternativ können Sie den nachfolgenden Link in Ihre E-Mails und Webseiten einbauen:

Bitte nutzen Sie den Link in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google+.

Das ist ein wirksames Mittel um mehr Menschen auf unsere Dienste aufmerksam zu machen.

Eine Dienstleistung von caselaw.de | Diese Datensammlung unterliegt der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 DE | Impressum