Paragraphen in 4 ARs 9/18
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BUNDESGERICHTSHOF ARs 9/18 BESCHLUSS vom 9. Oktober 2018 in der Strafsache gegen
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alias: alias:
2.
alias: alias: alias: alias: 3.
wegen (versuchten) schweren Bandendiebstahls u.a. hier: Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 6. März 2018 – 2 StR 481/17 –
ECLI:DE:BGH:2018:091018B4ARS9.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Oktober 2018 beschlossen:
Der 4. Strafsenat schließt sich der Rechtsauffassung des 2. Strafsenats an.
An einer etwaig entgegenstehenden Rechtsprechung hält er nicht fest.
Sost-Scheible Roggenbuck Cierniak Bender Paul
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